"Prophylaxe ist die permanente Bemühung des Zahnarztes um die orale Gesundheit seines Patienten"
Organisierte systematische Individualprophylaxe ist Kariesprävention und Parodontitisprävention und damit die Vorbeugung vor drohendem Zahnverlust.
Da diese Erkrankungen immer harmlos und ohne Schmerzen beginnen ist die rechtzeitige Einbindung in ein organisiertes zahnärztliches Betreuungssystem besonders wichtig.
Nichts nutzt dem Menschen mehr, als nicht krank zu werden; nichts nutzt dem Patienten mehr, als nicht wieder krank zu werden. Auf diesem Gedanken ruht unser Konzept einer zeitgemäßen Prophylaxepraxis.
" Ein sauberer Zahn wird selten krank"
Wer braucht Prophylaxe?
Grundsätzlich ist dies keine Frage des Alters, jeder braucht seine individuelle Prophylaxe.
Wir unterscheiden die permanente Prophylaxe bei Kindern, Erwachsenen und Parodontitispatienten. Bei ersten Zeichen von Zahnverfärbung, Rötung, Schwellung, Blutung des Zahnfleisches und Mundgeruch – verursacht durch Bakterien und Beläge - ist in jedem Fall eine therapiebegleitende Prophylaxe notwendig.
Vor Parodontosebehandlungen, Zahnersatz- und umfangreichen Füllungstherapien ist die prätherapeutische Prophylaxe eine Voraussetzung für die Stabilität des Behandlungsergebnisses.
Was beinhaltet unser Prophylaxesystem?
Mit diagnostischen Methoden (u.a. Plaqueanfärbung, Taschenmessung) wird Ihr individuelles Karies- und Parodontitisrisiko bestimmt. Ein Mundhygienestatus wird erstellt und ermöglicht den effizienten Einsatz der Prophylaxemaßnahmen.
Mit professioneller Zahnreinigung einschließlich Glattflächenpolitur und gezielter Fluoridierung versetzen wir Ihr Kauorgan in einen hygienischen Zustand, den Sie selbst mit einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Zahnputztechnik erreichen können.
Wie läuft ein solches Prophylaxeprogramm ab?
In Abhängigkeit Ihres individuellen Karies- und Parodontitisrisikos entscheidet Ihr Zahnarzt, ob eine lebenslange Prophylaxe in Abständen von 3 oder mehr Monaten erforderlich ist.
Die Sitzungen dauern in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten und werden nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Privatleistung abgerechnet.
Zahnarztpraxis Dr. med. dent. Katharina Lichtenberger
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